Denn alle Fahrzeuge und Maschinen sind auch wie alle Baumaschinen (Radlader, Bagger, Mobilbagger, usw.) gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Vorgabe der Berufsgenossenschaften mindestens einmal Jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen.
Was kurz und knapp als UVV bezeichnet wird heißt ganz einfach Unfallverhütungsvorschrift
Die Unfallverhütungsvorschrift besagt, dass alle Unternehmer in der Pflicht stehen, ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich (oder auch nach Bedarf) durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Jeder Maschinenbesitzer oder Maschinenführer sollte davon unbedingt Kenntnis haben, denn wenn eine Baumaschine ohne gültiger UVV eingesetzt wird, verliert der Betreiber im Schadenfall den Versicherungsschutz.
Im Baugewerbe eingesetzte Geräte, Maschinen und Fahrzeuge laufen werden als Sammelbegriff "Baumaschinen" zusammengefasst. Dazu gehören z.B. Bagger aller Art, Radlader, Kräne, Raupen, Hebe-und Arbeitsbühnen, Erdbohrgeräte, Transportgeräte, zu den Transportgeräten zählen z.B. so genannte Dumper als Baustellenkipper, Tieflader sowie auch Förderbänder. Jedes Gerät, Maschine oder Fahrtzeug hat seine eigene Prüfvorgabe und Prüfliste. Der Prüfer sollte sich immer davon überzeugen das er auch das richtige Gerät prüft, z.B. anhand der Inventar-bzw. Geräteseriennummer. Bei einem Radlader gehört zum Beispiel die Ladeschwinge zur UVV-bzw. Sicherheitsprüfung. Bitte nicht verwechseln die UVV-Prüfung hat nichts mit der erforderlichen Hauptuntersuchung zu tun. Die Hauptuntersuchung beinhaltet nur die Zulassung und Freigabe des Fahrzeuges für den Betrieb im Öffentlichem Straßenverkehr (StVZO)
Die UVV-bzw. Sicherheitsprüfung wird in einem Prüfbuch oder anhand von Prüfprotokollen nachgewiesen. hier wird neben dem Datum auch der Prüfungsumfang und das Prüfergebnis festgehalten. Mängel werden aufgelistet und bei einer Nachprüfung protokolliert. Bestehen keine sicherheitsrelevanten Mängel erhält man für die zu überprüfende Baumaschine ein Prüfsiegel, das mit der Angabe de nächsten Prüftermins versehen ist.
Baumaschinen sind heutzutage sehr komplex und ihre Bedienung nicht ungefährlich. Mit einer regelmäßigen UVV-Prüfung können Gefahrenquellen erkannt und beseitigt werden, Unfallgefahren auf ein Minimum minimiert werden. Lassen auch sie Ihren Maschinenpark regelmäßig prüfen!
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